Allgemeine Geschäftsbedingungen
Betriebsgesellschaft Hotel Wegner GbR
Stand: Juni 2025
Soweit nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart, finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geltung.
1. Vertragsschluss und Vertragspartner
a) Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande durch die tatsächliche Aufnahme des Gastes im Hotel, ohne dass ein förmlicher Beherbergungsvertrag geschlossen wird.
b) Durch die verbindliche Bestellung einer bestimmten Anzahl von Hotelzimmern für eine bestimmte Anzahl von Gästen. Eine schriftliche Bestätigung des Hotels ist entbehrlich, wenn die Bestellung auf einem schriftlichen Angebot des Hotels beruht und die Bestellung vom Angebot nicht abweicht.
c) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Die Bindung an die Reservierungsbestätigung des Hotels entfällt, wenn eine geforderte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird. Eine Vertragsaufhebung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Soweit reservierte Leistungen vom Gast nicht in Anspruch genommen werden, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 3.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Bereitstellung reservierter Zimmer
Auf bestimmte reservierte Zimmer besteht kein Anrecht, lediglich auf die gebuchte bzw. bestätigte Zimmerkategorie. Die Zuweisung erfolgt durch das Hotel. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages bis 11:00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung. Soweit nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart ist, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte, aber bis 18:00 Uhr des Anreisetages nicht abgenommene Hotelzimmer anderweitig zu vergeben.
3. Stornierungsbedingungen
Änderungen und/oder Stornierungen müssen in Textform (z. B. E-Mail, Fax) erfolgen. Soweit nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart, gelten folgende Bedingungen. Die Fristen werden ab dem Tag des Eingangs der Stornoerklärung im Hotel berechnet.
3.1 Allgemeine Übernachtungen:
a) Stornierung bis 1 Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag: kostenfrei möglich (soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart).
b) Nichtanreise, vorzeitige Abreise und Stornierung innerhalb von 1 Kalendertag vor dem vereinbarten Ankunftstag: 90 % der vereinbarten Preise (soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart).
3.2 Aufenthalte bei Messen (abweichend von 3.1):
a) Stornierung bis 45 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag: kostenfrei möglich (soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart).
b) Nichtanreise, vorzeitige Abreise und Stornierung innerhalb von 45 Tagen vor dem Ankunftstag: 90 % der vereinbarten Preise (soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart).
3.3 Veranstaltungen, Meetings und Gruppen:
a) Das Hotel gesteht dem Vertragspartner das Recht zu, die gebuchte Veranstaltung bis 45 Kalendertage vor Beginn kostenfrei zu stornieren.
b) Im Falle einer Stornierung innerhalb dieser Frist hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung:
– 44 bis 30 Tage vor Veranstaltung: 35 % des vereinbarten Betrages
– 29 bis 15 Tage vor Veranstaltung: 70 % des vereinbarten Betrages
– 14 bis 0 Tage vor Veranstaltung: 90 % des vereinbarten Betrages
Personenanzahländerungen können bis spätestens 5 Kalendertage vor der Veranstaltung in Textform kostenfrei vorgenommen werden; die ursprüngliche Teilnehmerzahl kann dabei maximal um 10 % reduziert werden. Bei Reduzierung innerhalb von 4 Kalendertagen vor der Veranstaltung kann das Hotel eine Pauschale von mindestens 50 % des stornierten Umsatzes in Rechnung stellen.
Das Hotel wird im Rahmen der Schadensminderungspflicht stornierte Zimmer und Leistungen nach Möglichkeit anderweitig vergeben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Überbuchung bei Individualreisegästen
Bei unverschuldeter Überbuchung ist das Hotel berechtigt, dem Besteller zumindest gleichwertige Zimmer zu den gleichen Konditionen in einem vergleichbaren Hotel in unmittelbarer Nähe zuzuweisen. In diesem Fall ist der Besteller berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich und sanktionslos aufzukündigen. Die anfallenden Mehrkosten für den Transfer sowie eine Übernachtung trägt das Hotel. Dies gilt nicht für Gruppenreisen, Tagungen und Veranstaltungen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche vom Hotel übermittelten Preise verstehen sich brutto in Euro einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer sowie etwaiger lokaler Abgaben (z. B. Kurtaxe, Citytax), soweit diese im Preis eingeschlossen sind. Nicht im Preis enthaltene lokale Abgaben, die nach Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet werden, sind separat ausgewiesen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben. Bei Verbrauchern gilt dies nur bei einem Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung.
Anzahlungen sind innerhalb der in der Reservierungsbestätigung gesetzten Zahlungsfrist zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens bei Anreise bzw. Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Das Hotel ist berechtigt, die Aufnahme des Gastes zu verweigern, wenn die Beherbergungskosten nicht im Voraus bezahlt oder durch Kreditkarte gesichert sind.
Bei längerem Aufenthalt sind Gastkonten wöchentlich auszugleichen. Bewirtungskosten sind unmittelbar nach der Bewirtung fällig.
Als Zahlungsmittel werden akzeptiert: Barzahlung, Banküberweisung sowie Visa-, Mastercard-, American Express-Kreditkarten und Maestro-/EC-Karten. Schecks werden nicht akzeptiert.
Gewährt das Hotel dem Gast Kredit – was nur durch gesonderte schriftliche Vereinbarung erfolgen kann –, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Außerordentliche Kündigung des Beherbergungsvertrages
Das Hotel ist, unbeschadet seines Entgeltanspruches und weiterer Ansprüche, berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen und den Gast aufzufordern, das Hotel unverzüglich zu verlassen, wenn:
a) der Gast durch sein Verhalten trotz Abmahnung die Erfüllung der Verpflichtungen des Hotels gegenüber anderen Gästen nachhaltig stört;
b) der Gast durch sein Verhalten die Sicherheit des Hotels, seines Personals oder anderer Gäste gefährdet (hier bedarf es keiner Abmahnung);
c) dem Hotel die Erfüllung seiner Leistungspflichten unmöglich wird und es die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. In diesem Fall entfällt auch der Entgeltanspruch des Hotels.
Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung unberührt.
7. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für vom Gast eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB. Eine unverzügliche Anzeige im Sinne von § 703 BGB muss spätestens beim Auschecken erfolgen. Gemäß § 702 BGB ist die Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen auf einen Betrag beschränkt, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, mindestens jedoch 600 Euro und höchstens 3.500 Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 Euro der Betrag von 800 Euro.
Soweit das Hotel Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten zur Aufbewahrung übernimmt, ist die Haftung auf die vorgenannten Höchstbeträge beschränkt, es sei denn, ein Verlust, eine Zerstörung oder Beschädigung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotelpersonals.
Eine Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bleibt uneingeschränkt erhalten. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, soweit das Hotel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
a) Weckaufträge werden vom Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung für das Ausbleiben des Weckrufs ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
b) Lebensmittel sind nach Ende einer Veranstaltung nicht mehr für den Verzehr bestimmt. Eine Mitnahme durch den Gast erfolgt auf eigene Gefahr.
c) Fundsachen werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Andernfalls werden Fundsachen dem zuständigen Fundbüro übergeben.
d) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in einer Garage zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrvertrag zustande. Das Hotel haftet für Abhandenkommen oder Beschädigungen von Fahrzeugen auf dem Hotelgelände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Fremdleistungen
Das Hotel ist in keinem Fall als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB tätig. Für Leistungen, die nicht vom Hotel oder dessen Personal erbracht werden, ist jegliche Haftung des Hotels ausgeschlossen, auch wenn das Hotel dem Gast den Erbringer der Fremdleistung vermittelt hat. Das Hotel stellt dem Gast auf Anfrage alle erforderlichen Angaben zur Verfügung, die zur Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche gegen den Fremdleistungserbringer erforderlich sind.
9. Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen
a) Bei Aufnahme des Gastes ohne förmlichen Vertragsabschluss durch Ausliegen an der Rezeption oder Aushändigung bei den Check-in-Formalitäten.
b) Bei Online-Buchungen durch deutlich sichtbaren Hinweis sowie aktive Bestätigung durch den Kunden vor Abschluss der Buchung (Checkbox oder vergleichbares Verfahren).
c) Bei schriftlicher Bestellung durch Beilage oder Bezugnahme im Angebot des Hotels bzw. im Bestätigungsschreiben.
10. Besondere Bestimmungen für Gruppenreisen
Definition: Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für zusammengehörende Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 12 Personen, die gemeinsam anreisen und am selben Tag abreisen und ein identisches Arrangement nutzen.
a) Preise: Die schriftlich übermittelten Preise verstehen sich brutto pro Person einschließlich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
b) Zahlungsbedingungen: Eine Reservierung ist für das Hotel erst bindend, wenn die berechnete Anzahlung in Höhe von 60 % spätestens 45 Kalendertage vor der Anreise dem Geschäftskonto des Hotels gutgeschrieben wird. Das durch die Anzahlung nicht abgedeckte volle Entgelt ist spätestens bei Leistungserbringung zu begleichen.
c) Stornierungsbedingungen: Es gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen zu Ziffer 3.3, ausgenommen es werden in beiderseitigem Einvernehmen andere Regelungen getroffen.
d) Namensliste und Verpflegung: Der Veranstalter hat dem Hotel bis spätestens zwei Wochen vor Anreise eine Namensliste der anreisenden Personen zu übermitteln. Besondere Wünsche (insbesondere Diäten, Unverträglichkeiten) sind ebenfalls zwei Wochen vorab mitzuteilen.
e) Sonstiges: Zimmerzuteilung ab 15:00 Uhr des Anreisetages bis 11:00 Uhr des Abreisetages. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Textform. Das Hotel haftet nicht für Fremdleistungen externer Leistungsträger, auch wenn diese vom Hotel vermittelt wurden. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Vertraulichkeit gegenüber Dritten über alle Reservierungsdetails.
11. Pflichten des Kunden
a) Für Schäden und Verschmutzungen über das normale Maß der Nutzung hinaus in oder an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gegenständen haftet der Kunde persönlich, ggf. gesamtschuldnerisch neben dem Verursacher.
b) Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung, ohne dass der Entgeltanspruch des Hotels hierdurch gemindert wird.
c) Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und Hinterlegung einer Kreditkartengarantie mitgebracht werden. Umfangreiche Reinigungsaufwendungen und Sachschäden werden in Rechnung gestellt.
d) Das Mitbringen und der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen oder Tagungen durch den Veranstalter oder dessen Gäste ist untersagt und berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung.
e) Der Kunde darf das Logo oder Markenzeichen des Hotels nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung zu Werbezwecken nutzen. Übt das Hotel sein Rücktrittsrecht aus, hat der Kunde jegliche Werbung für die geplante Veranstaltung ab diesem Zeitpunkt einzustellen.
12. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Beruhen Schadensersatzansprüche auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, verjähren sie kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die verkürzten Verjährungsfristen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
13. Datenschutz
Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten der Gäste und Kunden zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), soweit die Interessen des Gastes nicht überwiegen.
Gäste haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Ferner besteht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Speicherfristen und zu Betroffenenrechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter www.hotel-wegner.de abrufbar ist.
14. Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Das Hotel ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Unternehmern gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Hotels (Hannover/Langenhagen). Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand; eine Gerichtsstandsvereinbarung zu Lasten des Verbrauchers ist ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Geschäftssitz des Hotels als Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Hotel Wegner – The Culinary Art Hotel
Betriebsgesellschaft Hotel Wegner GbR
Walsroder Straße 39–41 · 30851 Langenhagen
Tel.: +49 511 72 69 10 · E-Mail: info@hotel-wegner.de
Hinweis: Diese AGB ersetzen die Version vom Dezember 2013. Sie wurden aktualisiert gemäß DSGVO (2018), § 288 BGB (Verzugszinsen), §§ 651a ff. BGB n.F. (Reisevertragsrecht), OS-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 sowie aktueller AGB-Rechtsprechung. Eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt wird empfohlen.
